Aus der Praxis für die Praxis – Der aktuelle Honorartipp – Umbauzuschlag gem. § 35 HOAI und mitzuverarbeitende Bausubstanz

Der aktuelle Honorartipp – Umbauzuschlag gem. § 35 HOAI und mitzuverarbeitende Bausubstanz

Entsprechend einer weit verbreiteten Meinung unter Kollegen wurde die Anrechenbarkeit der mitzuverarbeitenden Bausubstanz gemäß § 10 Abs. 3 a der alten HOAI komplett abgeschafft. Nur etwas mühsam könne sie im Rahmen der Kostenberechnung gemäß DIN 276/3.3.6 als „vorhandene und vorbeschaffte Baustoff oder Bauteile“ (siehe auch HOAI § 4 Abs. 2, 4) wieder eingebracht werden.

Einen einfacheren und praktikableren Weg eröffnet die amtliche Begründung zur HOAI zu § 35 Leistungen im Bestand – zu finden am Ende der von der VFA an seine Mitglieder im Herbst 2009 verteilten neuen HOAI.

Dort wird explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem neuen Umbauzuschlag um eine Zusammenführung des „alten“ Umbauzuschlages (von 20 – 33 %) und des „alten“ § 10 Abs. 3 a handelt. Deshalb wurde die Marge des neuen Umbauvorschlages auf 20 – 80 % erhöht.

Wie lässt sich das nun in der Praxis umsetzen?

  1. Man erstellt auf der Basis einer einfachen Kostenschätzung eine Honorarermittlung unter Einrechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz (die geschätzt werden muss) und eines Umbauzuschlages von 20 % (ggfs. sogar bis 33 %).Daraus ergibt sich das „Zielhonorar“ A.
  2. Man erstellt eine 2. Honorarermittlung B ohne Einrechnung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz und eines Umbauzuschlages.
  3. Aus dem Quotienten aus A geteilt durch B ergibt sich nun der neue Umbauzuschlag.

Das bedeutet im Beispiel: Honorar A: 75.000,– Euro Honorar B: 45.000,– Euro Neuer Umbauzuschlag: 75.000 : 45.000 = 1,667 = 66,7 %
Gegenprobe: 45.000 Euro + 66,7 % = 75.000,– Euro
Zur Vertiefung und zum Weiterlesen empfehle ich das Februarheft 2011 des Wirtschaftsdienstes Ingenieure & Architekten des IWW Institutes (www.iww.de), in dem ausführlich auf diese Thema eingegangen wird. Dort wird u.a. darauf verwiesen, dass z.B. bei denkmalgeschützten Gebäuden der Satz von 80 % im Einzelfall überschritten werden könnte.

Aus der Praxis für die Praxis

von Alexander Schwab Dipl.Ing. Architekt VFA

60 Jahre Verband Freier Berufe in Bayern e.V.

Bei hochsommerlichen Temperaturen erwarteten über 200 Gäste den Gastgeber Herrn Staatsminister und stellvertretenden Ministerpräsidenten Martin Zeil. Die letzte Plenarsitzung des Bayrischen Landtags vor der Sommerpause erschwerte es den eingeladenen Mandatsträgern pünktlich zu sein. Immerhin wurde an diesem Tag die neue Besoldungsrichtlinie für Beamte in Bayern beschlossen, die die Laufbahnen durchlässiger und die Besoldung leistungsorientierter machen soll. Nach der ersten – vielleicht auch pflichtgemäßen – Euphorie des Beamtenbundes dämmert es inzwischen einigen Beamten, dass sie in Zukunft nicht nur mehr sondern auch weniger Gehalt bekommen könnten als bisher. Jedenfalls passte es gut zum Anlass, dass das, was für die Freien Berufe gilt: leistungsbezogene Honorierung im ständigen Qualitätswettbewerb mit Kollegen, nun auch in Ansätzen bei den Beamten versucht wird. Auf die Umsetzung darf man gespannt sein.

Wer war nun alles von der VFA da:

Lutz Heese, unser Flakschiff und Präsident der Bayrischen Architektenkammer, Ludwig Grassi, stellvertretender Landesvorsitzender,

Alexander Schwab, Landesgeschäftsführer und

Udo Bünnagel, unser Landesvorsitzender bis 2008 mit seiner Frau.

Anerkennend muss berichtet werden, dass die Architekten und Ingenieure insgesamt sehr gut vertreten waren.

In den beiden Festreden betonte zuerst der Präsident des VFB, Dr. Fritz Kempter das unermüdliche Engagement des Verbandes für die freie Berufsaus-übung, den Verbraucherschutz  durch auskömmliche Honorare und ständige Fort- und Weiterbildung und die besondere gesellschaftliche Verantwortung, die die Freien Berufe tragen. Er berichtete von dem beeindruckenden Zuwachs der Freien Berufe in Bayern mit einer Vervierfachung in den letzten 40 Jahren von ca. 41.000 auf ca.168.000 und von der stabilisierenden Wirkung für den Arbeitsmarkt mit immer mehr sicheren Arbeitsplätzen, die die Freien Berufe anbieten. Keinesfalls dürfe das durch eine systemfremde Gewerbesteuer für Freiberufler gefährdet werden.

Auch Staatsminister Zeil betonte die wichtige Rolle der Freien Berufe in Staat und Gesellschaft. Als FDP-Politiker fiel es ihm nicht schwer, den Bogen von der französischen Revolution mit ihren Forderungen liberté, fraternité und egalité über die liberalitas Bavariae bis zu den Freien Berufen in Bayern zu schlagen. Welche Karrierechancen der VFB bietet konnte er an Herrn Dr. Heubisch demonstrieren, der ihm in der ersten Reihe gegenübersaß und der 2009 von der Position des Präsidenten des VFB in Bayern direkt zum Staatsminister für Wissenschaft, Forschung und Kunst aufgestiegen ist.

Begleitet von einer hervorragenden Jazzband klang der warme Abend bei intensiven Gesprächen, die wir VFA-Mitglieder auch direkt mit Staatsminister Zeil führen konnten, aus. Die einzigen, die fehlten, waren leider wieder einmal hochrangige CSU-Politiker, die in den Freien Berufen anscheinend nicht ihr Hauptwählerpotential sehen. Umso mehr muss man es unserem Kammerpräsidenten Lutz Heese anrechnen, dass es ihm immer wieder gelingt, Minister wie Joachim Herrmann oder Georg Fahrenschon zu Kamingesprächen in die Bayrische Architektenkammer zu locken.

Alexander Schwab

Trendsetter

Heute geht es uns um das Thema Trendsetter.

Architekten haben und hatten schon immer die Nase vorn. Einflussreiche Geschlechter der Toskana wollten im Mittelalter ihre Macht demonstrieren. Die Kollegen damals bauten ihnen Türme.
Als die Höhe zum Beispiel in San Gimignano durch den Rat beschränkt wurde, bauten sie eben zwei gleich hohe – nebeneinander.
Zur höheren Ehre Gottes ließen die Kleriker die Türme der Kirchen noch höher bauen. Neue technische Möglichkeiten, die man bei den Kreuzzügen im Orient kennen gelernt hatte, ermöglichten dies. Doch man wollte nicht nur hoch hinaus, man wollte auch große Stützenfreie Räume. Brunelleschi entwickelte darum die zweischalige Konstruktion der Florentiner Domkuppel.

Auch der Landadel wollte Macht demonstrieren.
Palladio entwarf für seine Klientel den richtigen Baustil: Herrenhäuser als quasi Tempel für die Großgrundbesitzer im Veneto. Es folgten Schlösser riesiger Dimension für die Herrscher, für Könige und Adel. Und dann? Immer konnte man an der Größe, am Standort von Bauten ablesen, wo Macht ist und akzeptiert wird. In den fünfziger Jahren an den Kreiskrankenhäuser auf jedem Hügel über der Kreisstadt, in den siebziger, achtziger Jahren an den großen, neuen Hochhäusern der Versicherungen und Banken. Corporate Identity nannte man dies.

Heute sind Hochhäuser anonym. Gebaut von anonymen Fonds, vagabundierendem Geld, für jeden, der es sich gerade leisten kann. Geklonte, gläserne Kuben. Für wechselnde Nutzungen, versteht sich. Auch Staaten konkurrieren mittlerweile untereinander, wer das höchste Hochhaus bauen kann. 300, 500, 600 m, nein über 800 m Höhe. Und immer wieder entwickeln Architekten und kongeniale Ingenieure neue noch höhere, noch ausgefallenere Konstruktionen. Architekten waren eben schon immer Trendsetter, die den Zeitgeist erkannten und richtig interpretierten. Sie haben die richtigen Bauten zur rechten Zeit für Ihre Bauherren entworfen und ausgeführt. Nicht selten auf dem Rücken ihrer Mitarbeiter, die oft für wenig Lohn oder auch um der Ehre willen ohne Entgelt arbeiteten und arbeiten. Auch hier haben wir die Nase vorn.
Was wir seit einigen Jahren schon kennen, die Angst um den Auftrag oder den Job, jetzt ist es auch bei den Rechtsanwälten, Ärzten und Bankern angekommen.
Wir sind eben Trendsetter.

Der nächste Blog behandelt das Thema Berufsbild

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